Immobilienbewertung vom Sachverständigen

Verlassen Sie sich nicht auf grobe Online-Schätzungen. Der wahre Wert einer Immobilie erfordert bautechnischen Sachverstand, Marktkenntnis und Objektivität.

Warum bin ich als Sachverständiger die beste Wahl für Ihre Wertermittlung?

Ein regulärer Makler vergleicht oft nur Preise von ähnlichen Objekten. Als geprüfter Sachverständiger und Sanierungsexperte sehe ich jedoch mehr als nur die Fassade. Ich bewerte die Bausubstanz, erkenne verdeckte Mängel und kalkuliere Sanierungspotenziale genau ein. Das schützt Sie vor bösen Überraschungen bei Preisverhandlungen.

  • Bautechnische Expertise: Erkennung von Mängeln, Bauschäden oder anstehendem Sanierungsbedarf, die den Wert maßgeblich beeinflussen.
  • Juristische Faktoren: Berücksichtigung von Wohnrechten, Baulasten, Erbpacht und aktuellen energetischen Vorgaben.
  • Absolute Objektivität: Meine Bewertungen basieren auf anerkannten Wertermittlungsverfahren (Sachwert-, Ertragswert-, Vergleichswertverfahren) – transparent und nachvollziehbar.
  • Argumentationsstärke: Mit meiner Expertise im Rücken haben Sie bei Verkaufsgesprächen das stärkste Argument für Ihren geforderten Preis.

Zwei Wege – eine verlässliche Lösung

Kompakte Marktwertermittlung

Ideal für: Immobilienverkäufer & Käufer

Sie möchten Ihre Immobilie zeitnah verkaufen und benötigen einen realistischen, marktgerechten Angebotspreis? Ich analysiere Ihr Objekt detailliert und ermittle den optimalen Preis für die aktuelle Marktsituation.

  • Begehung und Zustandserfassung
  • Analyse des Mikro- und Makrostandorts
  • Prüfung von Sanierungspotenzialen
  • Ermittlung des optimalen Angebotspreises

Im Rahmen eines Maklerauftrags ist diese Bewertung für Sie in der Regel kostenfrei.

Gerichtsfestes Sachverständigengutachten

Ideal für: Versicherungen, Erbschaften, Scheidungen, Finanzamt & Betreuungsgerichte

Wenn es um rechtliche Auseinandersetzungen oder steuerliche Angelegenheiten geht, reicht eine einfache Markteinschätzung nicht aus. Hier benötigen Sie ein vollumfängliches, belastbares Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

  • Umfassende schriftliche Dokumentation (gerichtsfest)
  • Anerkannt bei Finanzämtern, Versicherern und Behörden
  • Schutz vor ungerechtfertigten Steuerforderungen
  • Detaillierte Bauschaden- und Mängelbewertung